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Vertragsrecht

Für Verbraucher:

Wir prüfen für Sie Verträge wie Kaufvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag, Werkvertrag usw. Rechtzeitige Beratung vor Unterzeichnung eines Vertrages kann ein späteres böses Erwachen vermeiden. Vertragsbedingungen sind oftmals so kompliziert formuliert, dass sie für juristische Laien nicht mehr verständlich sind. Wir erläutern Ihnen, was die einzelnen Vertragsklauseln bedeuten und welche Konsequenzen diese für Sie haben können. Sind die Vertragsbedingungen nicht akzeptabel, führen wir für Sie die Vertragsverhandlungen.

Außerdem helfen wir Ihnen bei  Aufhebung und Rückabwicklung von Verträgen aller Art, sei es durch Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung.   

Für Unternehmer und Selbständige:

Wir prüfen und erstellen für Sie

  • Kaufverträge
  • Leasingverträge
  • gewerbliche Mietverträge
  • Handelsvertreter- und sonstige Vertriebsverträge
  • Werkverträge
  • Internationale Lieferverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kommt es zu rechtlichen Problemen bei der Vertragsdurchführung, z.B. mangelhafte oder verspätete Leistung, vertreten wir Sie bei den außergerichtlichen Verhandlungen und -falls unumgänglich- vor Gericht.

Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf

Sind bei einem Kaufvertrag sowohl Käufer als auch Verkäufer Kaufleute (Handelskauf) gilt die besondere Untersuchungs- und Rügepflicht des Handelskaufs (§ 377 HGB). Danach muss der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich dem Lieferanten anzeigen. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, kann er sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Mangel verlieren. Öffnet internen Link im aktuellen FensterLesen Sie mehr.

Ansprechartner

Peter Fischer

Peter Fischer

Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailp.fischer@grohmannundpartner.de